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ELStAM kommt erst 2013

Lohnsteuerkarte von 2010 gilt auch für 2012

Die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) soll erst 2013 und somit zwei Jahre später als ursprünglich geplant kommen. Das beschlossen die Länder-Finanzminister sowie der Bund in Berlin. Als Grund für die Verschiebung wurden EDV-Probleme genannt.

Wegen der Verzögerung bei der Einführung gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 bis zur endgültigen Einführung des neuen Verfahrens.

Das Bundesfinanzministerium schreibt am 6. Dez. 2011 dazu:

Der im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich und wird in einem späteren BMF-Schreiben bestimmt.

Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.

Durch diese Verzögerung besteht der Übergangszeitraum nach § 52b Absatz 1 EStG im Kalenderjahr 2012 fort.

Den vollständigen Wortlaut des Schreiben und weitere detaillierte Informationen zu ELStAM erhalten sie in den nachstehend zum Download angebotenen Dokumenten.


HMdF - Pressemitteilung zur ELStAM-Verzoegerung vom 2.12.2011


BMF - Schreiben zur ELStAM-Verzoegerung vom 6.12.2011



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